§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der KFZ Preis & Partner GmbH, Lastenstraße 37, 8020 Graz (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss & Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Bei Reparaturarbeiten wird vor Beginn der Arbeiten nach Möglichkeit ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Überschreitungen von bis zu 15 % des Kostenvoranschlags sind ohne gesonderte Mitteilung zulässig; bei höheren Überschreitungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 3 Preise & Zahlung
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
Rechnungen sind sofort nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Aushändigung des reparierten Fahrzeugs die vollständige Begleichung der Rechnung zu verlangen (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 UGB / § 471 ABGB).
§ 4 Ausführung der Arbeiten
Der Auftragnehmer führt die beauftragten Arbeiten nach den Regeln der Kfz-Technik und den einschlägigen Normen aus. Werden bei der Durchführung von Reparaturen weitere Mängel festgestellt, die aus Sicherheitsgründen oder zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags behoben werden müssen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und um Genehmigung der Zusatzarbeiten gebeten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben, sofern dies dem Auftraggeber nicht ausdrücklich untersagt wurde.
§ 5 Lieferfristen & Fertigstellungstermine
Vereinbarte Fertigstellungstermine sind Richtwerte. Verzögerungen durch höhere Gewalt, unvorhergesehene Ersatzteillieferzeiten oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände berechtigen nicht zur Schadensersatzforderung. Der Auftraggeber wird in solchen Fällen unverzüglich informiert.
§ 6 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht (ABGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs.
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung schriftlich oder mündlich anzeigt und dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Überprüfung und Nachbesserung gibt. Eingriffe durch Dritte oder nicht sachgerechte Behandlung des Fahrzeugs durch den Auftraggeber nach der Übergabe führen zum Erlöschen der Gewährleistung für die betroffenen Teile.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, in vollem Umfang. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für Schäden an im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen (Wertsachen, persönliche Gegenstände etc.) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Teile oder Materialien entstanden sind.
§ 8 Fahrzeugabholung & Standgeld
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen nach Fertigstellung und Benachrichtigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angemessenes Standgeld zu verrechnen. Das Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Graz. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.